Abstimmungsdaten 2024:
Urnenstandort:
Schulhaus Dorf, Erdgeschoss Schulzimmer 1
Urnenöffnungszeit:
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Bedingungen:
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 390 ZGB unter umfassender Beistandschaft stehen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle nach kantonalem und eidgenössischen Recht stimmberechtigten Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Lotzwil wohnhaft sind. Massgebend ist das Datum der Anmeldung.
Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe hat rechtzeitig zu erfolgen. Der Briefkasten der Gemeindeverwaltung Lotzwil wird letztmals am Sonntag um 09.00 Uhr geleert.
Erklärungen zur brieflichen Stimmabgabe finden Sie unter folgendem Link: Abstimmungskuvert