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Hundesteuer - bezahlen

Hundesteuer - bezahlen

Hundetaxe / Hundehaltung
Die Einwohnergemeinde Lotzwil erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012. Taxpflichtig für das jeweilige Jahr sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. Januar in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Der Gemeinderat legt die Höhe der jährlich zu entrichtenden Taxe zwischen Fr. 50.00 und Fr. 200.00 (pro Hund) und für Züchter zwischen Fr. 100.00 und Fr. 300.00 (pro Zwinger) in einem Gebührentarif fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde oder Zwinger gleich. Die Hundetaxe beträgt momentan:

  •  Fr. 100.00 pro Hund
  •  Fr. 200.00 pro Zwinger

Das Inkasso der Hundetaxe erfolgt neu einmal jährlich zusammen mit der Gebührenrechnung der Gemeindebetriebe.

Gemäss Art. 13 Abs. 3 des kantonalen Hundegesetzes und Art. 8 Abs. 3 des Reglements über Miete und Benützung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen sowie über kostendeckende Verwaltungsgebühren wird für folgende Hunde keine Taxe erhoben:

  • Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung
  • Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist
  • Blindenhunde und solche in Ausbildung
Finanzverwaltung
Gemeindesteuern

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